Kündigung: Schriftform ist nicht E-Mail, oder doch?
Ist für eine Kündigung Schriftform vereinbart, genügt eine E-Mail grundsätzlich nicht. Denn in § 622 BGB ist geregelt, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss. Erfüllt Sie die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht, ist sie normalerweise nichtig. Es gibt aber auch Ausnahmen. Kündigung in Form einer E-Mail ausnahmsweise möglich Dass eine Kündigung nicht zwingend in Schriftform erfolgen [...]
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27. April 2012 














