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	<title>Dr. Erhard Liemen</title>
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	<description>Experte für Wirtschaft&#38;Politik, Geldanlage, Steuern und Unternehmerthemen</description>
	<lastBuildDate>Fri, 18 May 2012 11:47:37 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Lohnpfändungen: So vermeiden Sie ärgerliche Doppelzahlungen</title>
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		<pubDate>Fri, 18 May 2012 11:45:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mohsen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnpfändungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Flattern Ihnen Lohnpfändungen ins Haus, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, an der Beglei­chung von Forderungen mitzuwirken, die Dritte gegen Ihren Mitarbeiter haben. Die Lohn­pfändung selbst erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 850 bis 850 h Zivilprozess­ordnung (ZPO). Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen folgenden Personen: Gläubiger (derjenige, der den Lohn pfänden lässt) Schuldner (Ihr Mitarbeiter) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left;">Flattern Ihnen Lohnpfändungen ins Haus, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, an der Beglei­chung von Forderungen mitzuwirken, die Dritte gegen Ihren Mitarbeiter haben. Die Lohn­pfändung selbst erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 850 bis 850 h Zivilprozess­ordnung (ZPO). Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen folgenden Personen<span id="more-4133"></span>:</p>
<ul>
<li>Gläubiger (derjenige, der den Lohn pfänden lässt)</li>
<li style="text-align: left;">Schuldner (Ihr Mitarbeiter)</li>
<li>Drittschuldner (Sie als Arbeitgeber)</li>
</ul>
<p><strong>Beginn und Wirkungen der Lohnpfändung</strong></p>
<div id="attachment_4118" class="wp-caption alignright" style="width: 150px"><a href="http://www.liemen.de/wp-content/uploads/2012/05/Fotolia_5921726_Subscription_XXL4.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4118" title="So vermeiden Sie  ärgerliche Doppelzahlungen bei den Lohnpfändungen! " src="http://www.liemen.de/wp-content/uploads/2012/05/Fotolia_5921726_Subscription_XXL4.jpg" alt="So vermeiden Sie  ärgerliche Doppelzahlungen bei den Lohnpfändungen! " width="140" height="140" /></a><p class="wp-caption-text">So vermeiden Sie ärgerliche Doppelzahlungen bei den Lohnpfändungen!</p></div>
<p>Wirksam wird die Einkommenspfändung Ihres Mitarbeiters mit der Zustellung des gerichtli­chen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an Sie als Drittschuldner (§ 829 Abs. 3 ZPO). Ab diesem Zeitpunkt ist es Ihnen verboten, den gepfändeten Betrag des Gehalts an Ih­ren Mitarbeiter auszuzahlen. Für den gepfändeten Lohnanteil ist nunmehr der Gläubiger der berechtigte Empfänger. Er kann Sie sogar verklagen, wenn Sie nicht freiwillig an ihn zahlen. An den Pfändungsbeschluss des Gerichts sind Sie gebunden! Sie brauchen nicht zu recher­chieren, ob Ihr Mitarbeiter wirklich Schulden hat.</p>
<p><strong>Ab Vorpfändung müssen Sie vorläufig einbehalten</strong></p>
<p>Als Arbeitgeber wird Ihnen manchmal auch eine sogenannte Vorpfändung nach § 845 ZPO zugestellt. Darin teilt Ihnen der Gläubiger mit, dass eine Pfändung des Lohns unmittelbar be­vorsteht, und fordert Sie auf,</p>
<ul>
<li>den pfändbaren Teil des Gehalts des Arbeitnehmers nicht mehr an Ihren Mitarbeiter auszu­zahlen und</li>
<li>das Gehalt Ihres Mitarbeiters nicht an andere (Gläubiger) abzutreten.</li>
</ul>
<p>In diesem Fall müssen Sie als Arbeitgeber schon jetzt die pfändbaren Bestandteile vom Ge­halt Ihres Mitarbeiters einbehalten. Als Nächstes muss aber der Gläubiger schnell handeln und innerhalb eines Monats den gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwir­ken und Ihnen zustellen (§ 845 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Anderenfalls wird die Vorpfändung wir­kungslos, und Sie können den einbehaltenen Teil an den Mitarbeiter auszahlen.</p>
<p><strong>Bei Rechenfehlern droht Doppelzahlung</strong></p>
<p><strong>Eine Lohnpfändung bedeutet für Sie als Arbeitgeber erhöhten Aufwand bei der Abrechnung. Schließlich müssen Sie </strong></p>
<ul>
<li>innerhalb von zwei Wochen die Drittschuldnererklärung abgeben,</li>
<li>den pfändbaren Lohnanteil berechnen und einbehalten,</li>
<li>den gepfändeten Betrag an den Gläubiger abführen.</li>
</ul>
<p>Ihre wohl schwierigste Aufgabe ist es aber auszurechnen, in welcher Höhe der Lohn Ihres Mit­arbeiters gepfändet wurde. Verrechnen Sie sich und zahlen Sie Lohnteile an den Falschen aus, müssen Sie ggf. doppelt zahlen:</p>
<p>Überweisen Sie dem Gläubiger zu viel, müssen Sie den überzahlten Betrag ein weiteres Mal an Ihren Mitarbeiter auszahlen. Wegen der Zuvielzahlung müssen Sie sich an den Gläubiger wenden oder ggf. mit der nächsten Überweisung an diesen verrechnen. Zahlen Sie Ihrem Mit­arbeiter zu viel aus, müssen Sie den gepfändeten Anteil nochmals an den Gläubiger auszah­len. Die Zuvielleistung an Ihren Mitarbeiter bekommen Sie von diesem frühestens zurück, nachdem die Ansprüche des Gläubigers bedient wurden. Vorher können Sie den Betrag nicht vom Lohn einbehalten.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>EU Erbrechtsverordnung: Folgen für Auswanderer</title>
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		<pubDate>Sat, 28 Apr 2012 13:08:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sabrina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Die neue EU Erbrechtsverordnung kann für Auswanderer ungewollte Rechtsfolgen haben. Am 13. März 2012 hat das EU-Parlament die neue Erbrechtsverordnung verabschiedet, mit der bei grenzüberschreitenden Erbfällen nicht mehr das Internationale Privatrecht gilt. Staatsangehörigkeitsprinzip wird durch Wohnsitzprinzip ausgetauscht Tritt die EU Erbrechtsverordnung  im Sommer in Kraft, werden bisher bestehende Rechtsunsicherheiten bei Auslandsfällen beseitigt. So soll künftig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die neue EU Erbrechtsverordnung kann für Auswanderer ungewollte Rechtsfolgen haben. Am 13. März 2012 hat das EU-Parlament die neue Erbrechtsverordnung verabschiedet, mit der bei grenzüberschreitenden Erbfällen nicht mehr das Internationale Privatrecht gilt.</p>
<p><strong>Staatsangehörigkeitsprinzip wird durch Wohnsitzprinzip ausgetauscht</strong></p>
<p>Tritt die EU Erbrechtsverordnung  im Sommer in Kraft, werden bisher bestehende Rechtsunsicherheiten bei Auslandsfällen beseitigt. So soll künftig der letzte Wohnsitz des Erblassers darüber entscheiden, welches Recht zur Anwendung kommt. Das bisher gültige Staatsangehörigkeitsprinzip wird also durch das Wohnsitzprinzip ausgetauscht. Das Gleiche gilt für die Zuständigkeiten von Gerichten oder Behörden. Ziel ist es, gerade Erbfälle mit EU-Auslandsbezug zu vereinfachen.</p>
<p><strong>Wer im Ausland lebt, aufgepasst!</strong></p>
<div id="attachment_4118" class="wp-caption alignright" style="width: 150px"><a href="http://www.liemen.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_4599019_Subscription_XL.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4118" title="Auswanderer aufgepasst! Die EU Erbrechtsverodnung könnte unschöne Folgen für Sie haben! " src="http://www.liemen.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_4599019_Subscription_XL-140x140.jpg" alt="Auswanderer aufgepasst! Die EU Erbrechtsverodnung könnte unschöne Folgen für Sie haben! " width="140" height="140" /></a><p class="wp-caption-text">Auswanderer aufgepasst! Die EU Erbrechtsverodnung könnte unschöne Folgen für Sie haben!</p></div>
<p>Viele Deutsche verbringen den Lebensabend im Ausland, zum Beispiel auf Mallorca. Wenn auch  Sie zu dieser Sorte gehören oder es gerade planen, besteht mit der neuen EU Erbrechtsverordnung Handlungsbedarf.Denn: Legen sie testamentarisch nichts anderes fest, werden sie demnächst nach spanischem Recht beerbt.</p>
<p>Wer das den Erben ersparen will, sollte ausdrücklich die Anwendung des deutschen Erbrechts wählen. Dann gilt auch das hiesige Recht, wenn etwa Schenkungen zu Lebzeiten vorgenommen worden sind. An den nationalen Steuerpflichten ändert das neue Recht nichts. Für Erben bringt es aber eine Erleichterung. Das jetzt mögliche europäische Nachlasszeugnis stellt nämlich eine Art internationalen Erbschein dar. Er gilt in allen EU-Ländern, in denen der Erblasser Vermögen hinterlassen hat. Der europäische Erbschein soll nach aktuellem Stand von fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt werden. Momentan sind Dänemark, Großbritannien und Irland Wackelkandidaten.</p>
<p>Der Wechsel von Staatsangehörigkeitsprinzip zu Wohnsitzrprinzip durch die neue EU-Erbrechtsverordnung besagt allerdings NUR, welches Recht welchen Landes in einem konkreten Fall anzuwenden ist. Ein nochmaliges Beispiel: Für einen Schwede, der seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, würde im Todesfall das deutsche Erbrecht gelten. Das materielle Erbrecht wurde allerdings nicht mit der neuen EU Erbrechtsverordnung hamonisiert. Es gilt also nach wie vor ein unterschiedliches Erbrecht in den verschiedenen Ländern.</p>
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		</item>
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		<title>Kündigung: Schriftform ist nicht E-Mail, oder doch?</title>
		<link>http://www.liemen.de/unternehmen/kundigung-schriftform-ist-nicht-e-mail-oder-doch?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=kundigung-schriftform-ist-nicht-e-mail-oder-doch</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 10:41:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sabrina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ist für eine Kündigung Schriftform vereinbart, genügt eine E-Mail grundsätzlich nicht.  Denn in § 622 BGB ist geregelt, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss. Erfüllt Sie die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht, ist sie normalerweise nichtig. Es gibt aber auch Ausnahmen. Kündigung in Form einer E-Mail ausnahmsweise möglich Dass eine Kündigung nicht zwingend in Schriftform erfolgen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ist für eine Kündigung Schriftform vereinbart, genügt eine E-Mail grundsätzlich nicht.  Denn in § 622 BGB ist geregelt, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss. Erfüllt Sie die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht, ist sie normalerweise nichtig. Es gibt aber auch Ausnahmen.</p>
<p><strong>Kündigung in Form einer E-Mail ausnahmsweise möglich</strong></p>
<div id="attachment_4115" class="wp-caption alignright" style="width: 150px"><a href="http://www.liemen.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_15004777_Subscription_XXL2.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4115" title="Per Gesetz muss eine Kündigung in Schriftform erfolgen. " src="http://www.liemen.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_15004777_Subscription_XXL2-140x121.jpg" alt="Per Gesetz muss eine Kündigung in Schriftform erfolgen. " width="140" height="121" /></a><p class="wp-caption-text">Per Gesetz muss eine Kündigung in Schriftform erfolgen.</p></div>
<p>Dass eine Kündigung nicht zwingend in Schriftform erfolgen muss, zeigt ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht in München (Az. 23 U 3798/11). In dem Beispiel ergab sich folgende Situation: Einem Handelsvertreter war gekündigt worden. Allerdings  lediglich per E-Mail. Der Arbeitnehmer nahm die Kündigung auch ohne Schriftform zunächst so hin. Erst zwei Monate später rügte er, dass ihm ohne Unterschrift gekündigt worden sei.</p>
<p>Doch statt die Kündigung für nichtig zu erklären, lautete die Schlussfolgerung des Oberlandesgerichts wie folgt: Nach Einschätzung der zuständigen Richter sei es dem Arbeitnehmer nicht  auf die Unterschrift angekommen. Außerdem  sei der Arbeitgeber im Mail-Absender klar erkennbar gewesen.</p>
<p><strong>Ausnahme als Einzelfall?</strong></p>
<p>Ob andere Gerichte die Wirksamkeit der Kündigung trotz fehlender Schriftform ebenfalls bejaht hätten, ist jedoch keinesfalls sicher. Bei einer Kündigung von Mitarbeitern sind Schriftform und eigenhändige Unterschrift zwingend vorgeschrieben. Mit Geschäftspartnern können Sie aber vereinbaren, dass eine E-Mail dem Schriftformerfordernis genügt.</p>
<p><strong>Fakten zu den gesetzlichen Regelungen</strong></p>
<p>Seit dem 01.05.2000 ist die Kündigung in Schriftform  gemäß § 623 BGB zwingend. Entspricht eine Kündigung nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform, ist sie nichtig (§ 125 Satz 1 BGB). Nicht bedeutet, dass Sie von Beginn an keine rechtliche Wirkung hatte.</p>
<p>Um die gesetzlich notwendige Schriftform einzuhalten, muss die Kündigungs-Erklärung in einer Urkunde  festgehalten und von Ihnen als  Arbeitgeber eigenhändig durch Namensunterschrift unterschrieben werden. Nach § 126 Abs. 1 BGB ist die Unterzeichnung auch mit einem notariell beglaubigten Handzeichen möglich.</p>
<p><strong>Was eine Kündigung neben der Schriftform unwirksam machen könnte</strong></p>
<p>Wie bereits erwähnt, reicht eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail in der Regel per Gesetz nicht aus. Das Kündigungsschreiben muss vom Arbeitgeber unterschrieben werden. Ebenfalls sollten Sie beachten, dass Sie das Arbeitsverhältnis gemäß der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen beenden. In der Regel müssen weder Sie noch der Arbeitnehmer die Kündigung begründen. Kommt es allerdings zu einer außerordentlichen Kündigung, muss der Grund vom Kündigenden genannte werden, wenn danach verlangt wird.</p>
<p>Genießt ein Mitarbeiter besonderen Kündigungsschutz und Sie erteilen ihm eine  ordentliche Kündigung, die Sie aber nicht begründen möchten,  könnte es zu einer Kündigungsschutzklage kommen! Spätestens im Prozess müssten Sie darlegen, aus welchen Gründen Sie gekündigt haben. Das gleiche gilt bei einer außerordentlichen Kündigung, wenn Sie Ihrem Arbeitnehmer den dafür erforderlichen wichtigen Grund nicht mitteilen möchten. Auch hier könnte es zu einer Klage kommen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gerichtliches Mahnverfahren &#8211; was Sie wissen sollten!</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 07:39:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sabrina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[gerichtliches Mahnverfahren]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein gerichtliches Mahnverfahren ist für Sie als Unternehmer eine gute Alternative zu einer normalen Zivilklage, um säumigen Schuldnern einen Riegel vorzuschieben. Lesen Sie hier, was es mit dem gerichtlichen Mahnverfahren auf sich hat und wie der Ablauf aussieht. Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens Warum bietet sich ein gerichtlilches Mahnverfahren eher an, als eine Zivilklage, wenn Schuldner [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein gerichtliches Mahnverfahren ist für Sie als Unternehmer eine gute Alternative zu einer normalen Zivilklage, um säumigen Schuldnern einen Riegel vorzuschieben. Lesen Sie hier, was es mit dem gerichtlichen Mahnverfahren auf sich hat und wie der Ablauf aussieht.</p>
<p><strong>Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens</strong></p>
<p>Warum bietet sich ein gerichtlilches Mahnverfahren eher an, als eine Zivilklage, wenn Schuldner den Forderungen nicht nachkommen? Es ist zunächst billiger als eine Klage. Denn Sie können es ohne fremde Hilfe veranlassen. In der Regel brauchen Sie dazu keinen Rechtsanwalt. Ausnahmen bilden sehr komplizierte Sachverhalte. Der Inhalt der Forderung muss allerdings die Voraussetzung erfüllen, dass er finanzieller Natur ist. Es muss sich also um Geldforderungen handeln, wie etwa einen Kaufpreis, oder Werklohn- bzw. Darlehensforderungen. Die Höhe ist unbegrenzt.</p>
<p><strong>&#8220;Zielgruppe&#8221; des gerichtlichen Mahnverfahrens</strong></p>
<div id="attachment_4111" class="wp-caption alignright" style="width: 150px"><a href="http://www.liemen.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_26777635_Subscription_XXL1.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4111" title="Wägen Sie zunächst ab: Führt das gerichtliche Mahnverfahren zum Erfolg? " src="http://www.liemen.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_26777635_Subscription_XXL1-140x140.jpg" alt="Wägen Sie zunächst ab: Führt das gerichtliche Mahnverfahren zum Erfolg? " width="140" height="140" /></a><p class="wp-caption-text">Wägen Sie zunächst ab: Führt das gerichtliche Mahnverfahren zum Erfolg?</p></div>
<p><strong><br />
</strong></p>
<p>Sie müssen sich vorab überlegen, ob sich ein Mahnverfahren in seiner Einfachheit wirklich lohnt. In der Regel &#8220;funktionieren&#8221; Mahnverfahren bei den so genannten &#8220;faulen Zahlern&#8221;. Nur, wenn Sie davon ausgehen können, dass ein Mahnbescheid den Kunden &#8220;wachrüttelt&#8221; und er keine Einwände vorbringen wird, ist es auch ein wirksames Mittel, um ausstehende Forderungen einzutreiben.</p>
<p>Sie verlieren allerdings Zeit, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht. Das sollten Sie also vorher abwägen. In diesem Falle wären Sie mit einer Klage schneller am Ziel. Im Falle eines Widerspruchs wird aus dem gerichtlichen Mahnverfahren ein normaler Zivilprozess.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Je höher der Streitwert ist, desto mehr spricht für eine Klage und gegen ein Mahnverfahren. Wenn Sie die Adresse des Schuldners nicht genau kennen: Finger weg!</p>
<p><strong>Voraussetzungen für das Mahnverfahren</strong></p>
<p>Die Voraussetzung für ein gerichtliches Mahnverfahren liegt auf der Hand: Der Schuldner muss im Zahlungsverzug stecken. Dafür muss die Zahlung überhaupt schon fällig gewesen sein. Das regelt § 286 BGB. Die Fälligkeit ist in der Regel vertraglich oder in den AGB bestimmt. Bei Entgeltforderungen tritt ein Verzug spätestens 30 Tage nach dem die Rechnung eingegangen ist, ein.</p>
<p><strong>Antrag auf das Mahnverfahren</strong></p>
<p>Um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, müssen Sie einen Antrag auf auf Erlass eines Mahnbescheids einreichen. Daraufhin wird ein Mahnbescheid erlassen und dem Antragsgegner per Post zugestellt.</p>
<p>Vordrucke für den Antrag können Sie im Schreibwarenhandel kaufen. Aber Augen auf beim Einkauf: Sie müssen darauf achten, dass Sie den Antrag für das maschinelle Verfahren wählen. Ausfüllhilfen können Sie bei Ihrem Mahngericht anfordern. Mit dem Erlass des Mahnbescheids erhalten Sie eine Kostenrechnung! Daran sollten Sie unbedingt denken, wenn Sie zu dem Mittel &#8220;gerichtliches Mahnverfahren&#8221; greifen sollten.</p>
<p>Tipp: Prüfen Sie genau, dass der Mahnbescheid keine Fehler enthält! Besonders bei den Angaben über Ihre Forderung sollten Sie sehr penibel sein.</p>
<p><strong>Falls der Schuldner widerspricht</strong></p>
<p>Nach der Zustellung des Mahnbescheids durch die Post hat der Schuldner zwei Wochen Zeit die Forderung zu zahlen oder dem Mahnbescheid zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs käme es dann zu einem Prozess.</p>
<p><strong>Der Vollstreckungsbescheid als letzter Schritt zur Zwangsvollstreckung</strong></p>
<p>Erfolgt weder Widerspruch noch Zahlung, können Sie den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen. Entweder der Vollstreckungsbescheid wird dem Schuldner postalisch übersandt oder direkt vom Gericht zugestellt.</p>
<p>Der Vollstreckungsbescheid bildet die Grundlage für die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Ihre Prozesskosten beim Mietstreit</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Apr 2012 08:33:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sabrina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>

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		<description><![CDATA[Lesen Sie hier, wieviel Sie als Vermieter an Prozesskosten &#8211; sprich Anwalts- und Gerichtskosten &#8211; einplanen müssen, wenn es zwischen Ihnen und Ihrem Mieter zum Mietrechtsstreit kommt. Hier lesen Sie, ob sich der Gang zum Gericht im Falle eines Mietstreits wirkilch lohnt. Lohnen sich die Prozesskosten wirklich? Jeder Rechtsstreit, der vermieden werden kann, ist für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lesen Sie hier, wieviel Sie als Vermieter an Prozesskosten &#8211; sprich Anwalts- und Gerichtskosten &#8211; einplanen müssen, wenn es zwischen Ihnen und Ihrem Mieter zum Mietrechtsstreit kommt. Hier lesen Sie, ob sich der Gang zum Gericht im Falle eines Mietstreits wirkilch lohnt.</p>
<p><strong>Lohnen sich die Prozesskosten wirklich? </strong></p>
<div id="attachment_4105" class="wp-caption alignright" style="width: 150px"><a href="http://www.liemen.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_5921726_Subscription_XXL4.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4105" title="Überschlagen Sie zunächst Ihre Prozesskosten, bevor Sie im Mietstreit vor Gericht ziehen! " src="http://www.liemen.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_5921726_Subscription_XXL4-140x140.jpg" alt="Überschlagen Sie zunächst Ihre Prozesskosten, bevor Sie im Mietstreit vor Gericht ziehen! " width="140" height="140" /></a><p class="wp-caption-text">Überschlagen Sie zunächst Ihre Prozesskosten, bevor Sie im Mietstreit vor Gericht ziehen!</p></div>
<p>Jeder Rechtsstreit, der vermieden werden kann, ist für den Mandanten der Beste. Doch wie die Praxis zeigt, führt an einer gerichtlichen Entscheidung mitunter kein Weg vorbei. Für die Frage, ob sich der Gang zum Gericht lohnt, sollten Sie wissen, welche Prozesskosten auf Sie zukommen.</p>
<p>Denn selbst wenn Sie vor Gericht Recht bekommen und der Gegner Ihnen deshalb Ihre Prozesskosten erstatten muss, gilt: Kann er dies nicht, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Ansprüche bündeln, um Ihr Kostenrisiko gering zu halten.</p>
<p><strong>Anwaltskosten als wichtiger Faktor neben generellen Prozesskosten nicht vergessen!</strong></p>
<p>Ein wichtiger Kostenfaktor im Gerichtsverfahren sind neben den Gerichts- vor allem die Anwaltskosten. Ob Sie vor Gericht einen Anwalt brauchen, hängt davon ab, ob der Rechtsstreit vor einem Amts- oder einem Landgericht verhandelt wird. Bei Verhandlungen vor dem Landgericht ist ein Anwalt für Sie unumgänglich.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Das heißt:</strong> Als Kläger würde Ihre Klage ohne Anwalt abgewiesen, als Beklagter würden Sie ohne Anwalt verurteilt. Ob das Amts oder das Landgericht zuständig ist, bemisst sich nach dem Streitwert, also dem Wert der Klageforderung, wobei folgende Regel gilt: Bei einem Streitwert bis 5.000 € ist das Amtsgericht zuständig. Bei einem Streitwert ab 5.000,01 € ist das Landgericht zuständig.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Woraus setzen sich die anfallenden Prozesskosten für Sie zusammen?</strong></p>
<p style="text-align: left;">Zunächst sollten Sie wissen, was Ihnen der Rechtsanwalt berechnen darf Haben Sie mit Ihrem Anwalt keine spezielle Honorarvereinbarung getroffen, richten sich seine Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es sieht für Anwälte zwei wichtige Gebührentatbestände vor: Die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Die Verfahrensgebühr als Teil Ihrer Prozesskosten</strong></p>
<p style="text-align: left;">Die Verfahrensgebühr kann Ihnen der Anwalt für sämtliche Tätigkeiten berechnen, die für ihn außerhalb des Gerichtstermins anfallen, wie beispielsweise</p>
<ul>
<li>die Fertigung der Klage oder der Klageerwiderung sowie sämtlicher weiterer Schreiben andas Gericht und Klagegegner,</li>
<li> sämtliche Besprechungstermine,</li>
<li>sämtliche Telefongespräche oder telefonischen Auskünfte und</li>
<li>die Beantragung von Prozesskostenhilfe.</li>
</ul>
<p style="text-align: left;">Ausgehend vom Streitwert hat die Verfahrensgebühr den Faktor 1,3. Um zu erfahren, wie hoch die Verfahrensgebühr in Ihrem konkreten Fall ist, schauen Sie einfach in die Tabelle auf der folgenden Seite. In der Zeile mit dem jeweiligen Streitwert Ihrer Klage finden Sie den Gebührenwert in der entsprechend betitelten Spalte.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Beispiel:</strong></p>
<p style="text-align: left;">Bei einem Streitwert von <strong>1.950 €</strong> beträgt die Verfahrensgebühr <strong>172,90 €;</strong> bei einem Streitwert von <strong>3.600 €</strong> beträgt sie <strong>318,50 €.</strong></p>
<p style="text-align: left;"><strong>Die Terminsgebühr</strong></p>
<p style="text-align: left;">Wird die Klage nicht zurückgenommen und einigt man sich nicht, steht der Gerichtstermin für Sie an. Für dessen Wahrnehmung kann Ihr Anwalt die Terminsgebühr berechnen. Die Terminsgebühr fällt nur einmal an – selbst dann, wenn ihr Anwalt mehrere Gerichtstermine für Sie wahrnehmen muss. Ausgehend vom Streitwert hat diese Gebühr den Faktor 1,2.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Beispiel:</strong></p>
<p style="text-align: left;">Sie verlangen von Ihrem Mieter <strong>2.600 €</strong> Schadenersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen.<br />
Ihr Anwalt erstellt die Klage und nimmt bei Gericht mehrere Termine zur mündlichen Verhandlung sowie zur Zeugenvernehmung für Sie wahr. Dann kann er Ihnen eine Verfahrensgebühr von <strong>245,70 €</strong> plus eine Terminsgebühr von <strong>226,80 €</strong> berechnen.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Welche Gerichtskosten entstehen</strong></p>
<p style="text-align: left;">Erheben Sie Klage, sind dafür zunächst Gerichtsgebühren zu zahlen. Deren Höhe richtet sich ebenfalls nach dem sogenannten Streitwert, also dem Wert, den der Rechtsstreit für den Kläger hat. Grundsätzlich gilt: Muss das Gericht über Ihre Klage durch Urteil entscheiden, fallen stets drei Gebühren an.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Beispiel:</strong></p>
<p style="text-align: left;">Als Vermieter verklagen Sie Ihren Mieter auf Zahlung rückständiger Miete in Höhe von <strong>1.400 €.</strong> Wenn das Gericht ein Urteil hierüber fällt, betragen die Gerichtsgebühren <strong>165 €</strong>.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Tipp:</strong> Bündeln Sie Ihre Ansprüche! Je mehr Ansprüche Sie auf einen Schlag gegen Ihren Mieter<br />
geltend machen, desto günstiger wird es für Sie, weil Sie Prozesskosten sparen. Vor allem bei Räumungs- und Zahlungsklagen können Sie damit viel Geld sparen.</p>
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		<title>Risikomanagement in Projekten &#8211; Besonderheiten</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 10:41:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sabrina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>

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		<description><![CDATA[Egal, wie sich Projekte in Zeit- und Kostenumfang unterscheiden, sie haben alle etwas gemeinsam: Sie birgen zahlreiche Risiken und drohen häufig zu scheitern. Deshalb ist Risikomangement in Projekten, ein Instrument, auf das Sie als Unternehmer nicht verzichten sollten. Hier lesen Sie, wie Sie am besten dabei vorgehen. Risikomangement in Projekten umfasst Prozesse  Der Unterschied des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Egal, wie sich Projekte in Zeit- und Kostenumfang unterscheiden, sie haben alle etwas gemeinsam: Sie birgen zahlreiche Risiken und drohen häufig zu scheitern. Deshalb ist Risikomangement in Projekten, ein Instrument, auf das Sie als Unternehmer nicht verzichten sollten. Hier lesen Sie, wie Sie am besten dabei vorgehen.</p>
<p><strong>Risikomangement in Projekten umfasst Prozesse </strong></p>
<p>Der Unterschied des Projekt-Risikomanagements  zum üblichen Risikomanagement eines Unternehmens liegt darin, dass es hier um die Optimierung und Absicherung der Projekt-Prozesse geht und nicht um strategische Unternehmensentscheidungen, inklusive deren Risiken. Bevor ein Projekt gestartet wird, muss die Unternehmensleitung die Chancen und Risiken abwägen.  Wenn das Projekt zum Laufen gebracht wird, bedarf es allerdings eines gesonderten Risikomangements begleitend zum Projektmanagement.</p>
<p><strong>Die Aufgabe des Risikomangements in Projekten </strong></p>
<div id="attachment_4099" class="wp-caption alignright" style="width: 150px"><a href="http://www.liemen.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_6659463_Subscription_XXL3.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4099" title="Risikomanagement in Projekten: Teilen Sie Verantwortliche zu! " src="http://www.liemen.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_6659463_Subscription_XXL3-140x140.jpg" alt="Risikomanagement in Projekten: Teilen Sie Verantwortliche zu! " width="140" height="140" /></a><p class="wp-caption-text">Risikomanagement in Projekten: Teilen Sie Verantwortliche zu!</p></div>
<p>Wie bereits erwähnt, sollte das Risikomanagement teil des Projektmanagements sein, wenn Sie in Ihrem Unternehmen Projekte vorantreiben möchten. Denn Risiken gehören zu Projekten wie Blätter zu Bäumen.</p>
<p>Das Ziel eines effizienten Risikomanagements in Projekten ist es, mögliche Risiken zu erkennen und Maßnahmen und Steuerungspläne zu entwerfen, die der Risikoprävention dienen. Das Gute daran: Wo ein Risiko ist, befindet sich auf der anderen Seite auch eine Chance. Sie erschließen mit einem effizienten Risikomanagement in Ihrem Projekt auch Chancen, die sich Ihnen bieten. Sie erhöhen dadurch die Wahrscheinlichkeit für Ihren wirtschaftlichen Projekterfolg.</p>
<p><strong>Schritte des Risikomanagements in Projekten</strong></p>
<p>Um eine erfolgreiches Risikomanagements während Ihres Projektes zu etablieren, können Sie sich an folgenden Schritten orientieren:</p>
<p>1. Risikomanagementplanung<br />
2. Risikoidentifikation<br />
3. Risikoanalyse und -bewertung<br />
4. Maßnahmendefinition<br />
5. Steuerung und Überwachung</p>
<p>Zunächst sollten Sie festlegen, wie sie mit Risiken in Ihrem Projekt umgehen möchten. Dazu müssen Sie im Rahmen der <strong>Risikomanagementplanung</strong> die Projektziele, Zeitpläne, Budgets und mögliche Chancen und Risiken zusammentragen, um sich einen Überblick zu verschaffen.</p>
<p>Der nächste Schritt beim Risikomanagement in Projekten ist die <strong>Risikoidentifikation</strong>. Um die Risiken Ihres Projektes zu identifizieren, eignet sich beispielsweise ein Brainstorming mit allen Beteiligten. Oder Sie werten Erfahrungen aus alten Projekten aus. Hier können Sie auch eine Festlegung der Risikoarten treffen. Verschiedene Gefahren lauern bei einem Projekt: Kaufmännische Risiken, wie ein unzureichend kalkuliertes Budget &#8211; man erinnere sich an die Elbphilharmonie in Hamburg. Probleme könnten aber auch aus technischen, politischen vertraglichen oder terminlichen Risiken entstehen. Auch Probleme mit Mitarbeitern sind beim Risikomanagement in Projekten nicht zu vergessen.</p>
<p>Bei der<strong> Risikoanalyse und -bewertung</strong> verleiht man den verschiedenen Risiken eine Gewichtung. Dabei ist es ratsam, die Eintrittswahrscheinlichkeit und die möglichen Auswirkungen auf das Projekt zu bewerten.</p>
<p>Mit der Bewertung der Risiken in Projekten geht auch die <strong>Entwicklung von Maßnahmen</strong> einher, die für die Risikoprävention sorgen sollen. Meilensteine in Projekten sind immer wieder ein guter Anlaufpunkt, um zu prüfen, ob das Projekt im geplanten Rahmen läuft, oder ob Anpassungen stattfinden müssen.</p>
<p><strong>Risikosteuerung in Projekten &#8211; Beispiel</strong></p>
<p>Haben Sie die Risiken Ihres Projekts identifziert, sind Sie Ihren Wettbewerber schon einen großen Schritt weiter. Denn häufig werden Risiken und Ihre Ursache in Projekten völlig ausgeblendet. Das ist gerade für kleinere Unternehmen gefährlich. Denn unvorhergesehen Probleme &#8211; die aus nicht behandelten Risiken entstehen können, brechen Ihnen womöglich das Genick oder mindestens das Projekt scheitert.</p>
<p>Um Ihr Risikomanagement sinnvoll umzusetzen, bietet sich die Anlage einer Exceltabelle an. In dieser können Sie die vorangegangenen Schritte sammeln und die Risiken steuern. Legen Sie dazu eine Tabelle mit sieben Spalten an. Dann tragen Sie von links nach rechts folgende Punkte ein:</p>
<p>1. Risiko-Nr.<br />
2. Bezeichnung/Beschreibung<br />
3. Bewertung (Eintrittswahrscheinlichkeit)<br />
4. Auswirkungen auf Projekt<br />
5. Präventiv-Maßnahmen<br />
6. Verantwortlich<br />
7. Überpüfungstermin</p>
<p>So können Sie alle Risiken und Ihre Bedeutung des Projekts sammeln und kontrollieren. Wenn es sich um ein sehr komplexes Projekt handelt, bietet es sich an, pro Risiko-Art noch einmal gesonderte Tabellen anzulegen, die damit auch häufig in den Verantwortungsbereich eines Mitarbeiters fallen.</p>
<address>Bilderquelle: © Kurhan &#8211; Fotolia.com</address>
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		<title>Stimmungswechsel &#8211; Alltag an den Börsen</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 08:18:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sabrina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geldanlage]]></category>

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		<description><![CDATA[Dr. Erhard Liemen wendet sich an seine Leser des Dr. Liemen Depot-Briefs höchst persönlich: &#8220;Häufige Stimmungswechsel habe ich Ihnen letzten Dienstag angekündigt&#8221;.  Lesen Sie, wie er sich weiter über die Lage der Finanzmärkte äußert und was er empfiehlt. Liebe Anleger, +++ Das exerzieren die Börsen jetzt durch +++ Nach den heftigen Verlusten vom Vortag zeichnet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dr. Erhard Liemen wendet sich an seine Leser des Dr. Liemen Depot-Briefs höchst persönlich: &#8220;Häufige Stimmungswechsel habe ich Ihnen letzten Dienstag angekündigt&#8221;.  Lesen Sie, wie er sich weiter über die Lage der Finanzmärkte äußert und was er empfiehlt.</p>
<p><strong>Liebe Anleger,</strong></p>
<p>+++ Das exerzieren die Börsen jetzt durch +++ Nach den heftigen Verlusten vom Vortag zeichnet sich zum Handelsstart eine Erholung ab +++ Im Wochenverlauf könnte es erneut hektisch zugehen +++</p>
<p>Lesen Sie hier, wie ich zu dieser Einschätzung komme:</p>
<div id="attachment_4094" class="wp-caption alignright" style="width: 150px"><a href="http://www.liemen.de/wp-content/uploads/2012/04/kursverluste.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4094" title="Vor einem häufigen Stimmungswechsel warnte Dr. Liemen schon letzte Woche! " src="http://www.liemen.de/wp-content/uploads/2012/04/kursverluste-140x140.jpg" alt="Vor einem häufigen Stimmungswechsel warnte Dr. Liemen schon letzte Woche! " width="140" height="140" /></a><p class="wp-caption-text">Vor einem häufigen Stimmungswechsel warnte Dr. Liemen schon letzte Woche!</p></div>
<p>Positive Konjunkturdaten und die erfolgreiche Staatsanleihen-Auktion in Spanien haben die Börsen nur kurzfristig gestützt. Um 2,5 % war der Dax in der Vorwoche gestiegen. Gestern überwogen wieder die schlechten Nachrichten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In Frankreich wird es eng für Sarkozy, Merkels wichtigsten Mitstreiter in der europäischen Schuldenkrise. Der Sparkurs in den Niederlanden wird durch Neuwahlen gefährdet. Vor allem aber:</p>
<p>Auch wenn der Verkauf spanischer Staatspapiere einigermaßen über die Bühne gegangen ist, befürchten Skeptiker ein Übergreifen der spanischen Grippe auf Europa. Es sind vor allem dortige Banken, die durch Käufe den Absturz der Staatsanleihen verhindert haben. Ausländische Investoren dagegen steigen massenhaft aus. Von einem förmlichen Exodus ist die Rede.</p>
<p><strong>Derzeitige Performance seit dem Start der Depots im Dr. Liemen Depot-Brief:</strong></p>
<p><strong>Basis-Depot: + 48,94 %</strong></p>
<p><strong>Chancen-Depot: + 39,58 %</strong></p>
<p>Im <strong>Basis-Depot</strong> sind Unternehmen enthalten, die etwa in Sachen Marktkapitalisierung und Bonität einen Spitzenplatz einnehmen. Damit ist auch die Schwankungsanfälligkeit bei den Kursen relativ gering. Bei diesen Werten können Sie größere Summen anlegen. Die Gewichtung einzelner Aktien im Basis-Depot kann durchaus bis zu 10 % betragen.</p>
<p>Das <strong>Chancen-Depot</strong> enthält schwankungsanfälligere Wertpapiere, die Sie deshalb auch nur in kleineren Stückzahlen oder limitiert ordern sollten. Die Gewichtung einzelner Positionen in Ihrem Depot sollte 5 % nicht überschreiten. Aktuelles zu zwei meiner Depot-Werte:</p>
<p><strong>Linde</strong> hat von den EU-Wettbewerbsbehörden grünes Licht für die Übernahme des Homecare-Geschäfts des Gase-Unternehmens Air-Products &amp; Chemicals Inc. erhalten. Als „Homecare“ werden medizinische Dienstleistungen für die Behandlung von Patienten außerhalb von Krankenhäusern bezeichnet. Dazu zählen in erster Linie Beatmungstherapien. Linde zahlt für die Übernahme 590 Mio. €. Sie betrifft rund 850 Mitarbeiter, die 2011 einen Umsatz von 210 Mio. € erwirtschafteten. Linde selbst hat mit diesem Geschäftsbereich 2011 einen Umsatz von 300 Mio. € erreicht. Der Zukauf macht deshalb Sinn.</p>
<p><strong>KWS Saat</strong> hat die Umsatz- und Ergebnisschätzungen für das laufende Geschäftsjahr erneut angehoben: Statt mit 940 Mio. € rechnet man nun mit einem Umsatz in Höhe von ca. 970 Mio. €. Der voraussichtliche Gewinn soll 116,6 Mio. € betragen. Die Gewinnmarge liege zwischen 13 und 14 %. Bleiben Sie engagiert, auch wenn es zwischendurch zu Kursrückgängen kommen sollte.</p>
<p><a href="http://www.gevestor.de/index.php?id=506744&amp;w=LDB0766&amp;qaff={Affiliate}"><span style="text-decoration: underline;">Machen auch Sie den 30-Tage-GRATIS-Test, klicken Sie hier! </span></a></p>
<address>Bilderquelle: ©  imageteam  &#8211; Fotolia.com</address>
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		<title>Umsatzsteuer-Voranmeldung &#8211; elektronische Übermittlung</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 13:34:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sabrina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Pflicht für Unternehmer, die Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch zu übermitteln, ist verfassungsgemäß. Darüber urteilte gerade der Bundesfinanzhof, der eine Klage dagegen ablehnte. Lesen Sie hier, worum es konkret ging und was Sie sonst noch über die Umsatzsteuer-Voranmeldung wissen sollten. Klage gegen elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung abgewiesen Ein Unternehmer hatte gegen die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Pflicht für Unternehmer, die Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch zu übermitteln, ist verfassungsgemäß. Darüber urteilte gerade der Bundesfinanzhof, der eine Klage dagegen ablehnte. Lesen Sie hier, worum es konkret ging und was Sie sonst noch über die Umsatzsteuer-Voranmeldung wissen sollten.</p>
<p><strong>Klage gegen elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung abgewiesen</strong></p>
<p>Ein Unternehmer hatte gegen die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung geklagt. Diese Klage hat der Bundesfinanzhof allerdings zurückgewiesen (Az. XI R 33/09).</p>
<p>Die Begründung des Gerichts lautete: Der Gesetzgeber kann Unternehmen vorschreiben, wie der Schriftwechsel mit dem Finanzamt zu erledigen ist. Elektronische Übermittlung diene der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und erleichtere notwendige Kontrollen. Auch eine Unverhältnismäßigkeit liege nicht vor, da bei unbilligen Härten Papierform erlaubt sei.</p>
<div id="attachment_4090" class="wp-caption alignright" style="width: 150px"><a href="http://www.liemen.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_22372322_Subscription_XXL.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4090" title="Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß." src="http://www.liemen.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_22372322_Subscription_XXL-140x140.jpg" alt="Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß." width="140" height="140" /></a><p class="wp-caption-text">Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß.</p></div>
<p><strong>Gründe für die Klage gegen die elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung</strong></p>
<p>Der Kläger hatte sein hohes Alter sowie mangelnde Computererfahrung als Härtefallgründe angeführt. Ob das ausreicht, entschied der Bundesfinanzhof nicht. Das Finanzamt ist angewiesen, sich erneut damit zu befassen. Es hatte sein Ermessen im ersten Durchgang fehlerhaft ausgeübt.</p>
<p><strong>Umsatzsteuer-Voranmeldung &#8211; Definition</strong></p>
<p>Als Unternehmer müssen Sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung jeden Monat oder vierteljährlich abgeben. Ziel ist die bereits angefallene Umsatzsteuer zu melden und an das zuständige Finanzamt abzufürhen. Die Zahlungen, die der Umsatzsteuer-Voranmeldung folgten werden natürlich auf das Gesamtjahr angerechnet und sind nicht mehr zu leisten, wenn die jährliche Umsatzsteuererklärung erfolgt. Das is tin  § 18 UStG gesetzlich geregelt.</p>
<p><strong>Warum gibt es Umsatzsteuer-Voranmeldungen?</strong></p>
<p>Eigentlich ist die Umsatzsteuer eine Jahressteuer. Also warum müssen Unternehmer dann monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen tätigen? Ganz einfach: Der Staat versucht dadurch das Zahlungsausfallrisiko zu mindern. Für Sie als Unternehmer haben die Umsatzsteuer-Voranmeldungen den Vorteil, dass sich Ihre Umsatzsteuerlast auf das gesamte Jahr verteilt.</p>
<p><strong>Fristen bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung</strong></p>
<p>Das Finanzamt stellt die Abgabpflicht für die Umsatzsteuer-Voranmeldung fest. Wenn sich der Abgabezeitraum für Sie ändert, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung. Ansonsten errechnet sich Abgabezeitraum für die Umsatzsteuer-Voranmeldung durch die Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres.</p>
<p>Wenn die Vorjahres-Umsatzsteuerzahllast nicht mehr als 1.000 €, können Sie die ersten drei Kalenderjahre befreit werden. Bei einem Umsatz über 1.000 € bis 7.500 € sind Sie als Unternehmer verpflichtet die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich abzugeben. Bei Umsätzen, die 7.500 € übersteigen, muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abgegeben werden. Für neu gegründete Unternehmen ist in § 18 Abs. 2 UStG geregelt, dass diese in den ersten zwei Jarhen immer monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben müssen.</p>
<p>Bei einem Vorsteuerguthaben von mehr als 7.500 € kann der Unternehmer freiwillig monatliche Voranmeldungen abgeben, ansonsten ist der Abgabezeitraum nicht frei wählbar (§ 18 Abs. 2 UStG).</p>
<p><strong>Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung</strong></p>
<p>Sie können beantragen, dass Ihnen eine Dauerfristverlängerung gewährt wird. Dann verschiebt sich die Frist der Voranmeldung um einen Monat. Damit wäre die Vorameldung für Januar zum Beispiel erst am 10. März fällig.</p>
<p>Für einen Antrag zur Dauerfristverlängerung brauchen Sie keine gesonderte Begründung. In der Regel wird  der Antrag auf Dauerfristverlängerung auch anstandslos vom Finanzamt bewilligt.</p>
<address>Bilderquellen: © Albachiaraa &#8211; Fotolia.com </address>
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		</item>
		<item>
		<title>Bankschließfach &#8211; alles, was Sie wissen sollten!</title>
		<link>http://www.liemen.de/liemen/bankschliesfach-alles-was-sie-wissen-sollten?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bankschliesfach-alles-was-sie-wissen-sollten</link>
		<comments>http://www.liemen.de/liemen/bankschliesfach-alles-was-sie-wissen-sollten#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 22 Apr 2012 08:22:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sabrina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Dr. Liemen]]></category>
		<category><![CDATA[Geldanlage]]></category>

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		<description><![CDATA[Gerade, wer in Gold investieren möchte, denkt über die Aufbewahrungsmöglichkeit &#8220;Bankschließfach&#8221;. Das zeigte sich auch bereits im letzten Jahr, als die Nachfrage nach Gold zunahm. Viele Kreditinstitute bieten ein Bankschließfach an. Einige vermieten nur an eigene Kunden. Kulant sollen sich örtliche Volksbanken und Sparkassen zeigen. So eröffnen Sie ein Bankschließfach Wenn Sie ein Bankschließfach anmieten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade, wer in Gold investieren möchte, denkt über die Aufbewahrungsmöglichkeit &#8220;Bankschließfach&#8221;. Das zeigte sich auch bereits im letzten Jahr, als die Nachfrage nach Gold zunahm. Viele Kreditinstitute bieten ein Bankschließfach an. Einige vermieten nur an eigene Kunden. Kulant sollen sich örtliche Volksbanken und Sparkassen zeigen.</p>
<p><strong>So eröffnen Sie ein Bankschließfach</strong></p>
<p>Wenn Sie ein Bankschließfach anmieten möchten, müssen Sie sich persönlich mit ihrem Personalausweis oder Reisepass in der Bankfiliale ausweisen. Wenn freie Fächer vorhanden, können Sie den Mietvertrag direkt unterschreiben und Ihre Wertsachen dort einschließen. In der Regel können Sie davon ausgehen, dass die Bank über freie Kapazitäten verfügt. Falls allerdings trotzdem alle Fächer vermietet sein sollten, kommen Sie auf eine Warteliste.</p>
<p><strong>Die Kosten für ein Bankschließfach</strong></p>
<p>Die Kosten eines Bankschließfachs richten je nach Größe.  Die Miete pro Jahr liegt so je nach Größe etwa zwischen 50 Euro und 300 Euro.  Laut Stiftung Warentest kostet das günstigste und kleinste Fach knapp 30 Euro. Darin findet aber auch nur ein dünner Aktenordner Platz, weil es nur über 3,5 Liter Fassungsvermögen verfügt.  Wer sich beziehungsweise seinen Wertgegenständen viel Platz gönnen will, muss bis zu 500 Euro für 5500 Liter Fassungsvermögen im Jahr hinblättern.   Eine temporäre Anmietung &#8211; etwa während Urlaubszeiten &#8211; kostet weniger als zehn Euro.</p>
<p><strong>Bankschließfach oder Tresor?</strong></p>
<div id="attachment_4076" class="wp-caption alignright" style="width: 150px"><a href="http://www.liemen.de/wp-content/uploads/2012/04/Pf%C3%A4ndungsschutz2.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4076" title="Die Kosten für ein Bankschließfach richten sich nach dessen Größe. " src="http://www.liemen.de/wp-content/uploads/2012/04/Pf%C3%A4ndungsschutz2-140x140.jpg" alt="Die Kosten für ein Bankschließfach richten sich nach dessen Größe. " width="140" height="140" /></a><p class="wp-caption-text">Die Kosten für ein Bankschließfach richten sich nach dessen Größe.</p></div>
<p>Für einen eigenen Tresor fallen je nach Größe, Material und Dicke der Wände zwischen 100 und 10 000 Euro an. Wenn Sie sich für einen Tresor entscheiden, sollten Sie sich diese Entscheidung  zunächst von Ihrer Hausratversicherung abstimmen lassen. Denn nicht jeder Tresor erfüllt die Sicherheitsbestimmungen, also die Qualitätsanforderungen der Versicherung. Der Tresor sollte eine geprüfte Qualität vorweisen. Diese bestätigt zum Beispiel das Prüfsiegel der VdS-Schadenverhütung.</p>
<p><strong>Länge des Mietzeitraums eines Bankschließfachs</strong></p>
<p>In der Regel ist der Mietzeitraum für ein Bankschließfach unbegrenzt.  Nur sehr selten beträgt die Mindestmietdauer ein Jahr. Wie bereits erwähnt, ist es bei vielen Banken auch möglich, ein Bankschließfach nur für kurze Zeiträume, wie Urlaubszeiten, in Anspruch zu nehmen.</p>
<p><strong>Den Inhalt Ihres Bankschließfachs kennen nur Sie selbst</strong></p>
<p>Was in Ihrem Bankschließfach aufbewahrt wird, wissen nur Sie. Damit das auch so bleibt, schließt ein Bankmitarbeiter den Tresorraum von außen ab, wenn Sie sich bei den Schließfächern befinden. Sie können den Tresorraum dann auch noch einmal von innen absperren. Wenn Ihnen absolute Privatsphäre wichtig ist, sollten Sie auch noch einmal die Sicherheitsüberwachung der Bank erfragen.</p>
<p><strong>Was passiert mit dem Bankschließfach im Todesfall?</strong></p>
<p>Ein Bankschließfach wird vererbt. Durch die Meldepflicht der Kreditinstitute sind die Finanzämter über Bankschließfächer informiert. Im Todesfall des Bankschließfach-Inhabers, geht dieses auf die Erben oder Bevollmächtigte über. Wenn es keine Erben gibt, erbt der Staat. Gerade für ältere Kunden empfiehlt es sich einen Bevollmächtigten zu bestimmen, der im Todesfall die Vollmacht inne hat.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kostenfallen bei der Geldanlage vermeiden</title>
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		<pubDate>Sun, 22 Apr 2012 08:06:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sabrina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geldanlage]]></category>

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		<description><![CDATA[Lernen Sie hier die 5 gefährlichsten Kostenfallen bei der Geldanlage kennen, die Sie unbedingt vermeiden sollten. Denn: „Banken sind gefährlicher als stehende Armeen“, das sagte einst der US-amerikanische Staatsmann Thomas Jefferson. Recht hatte er. Denn was Ihnen als Sparer und Anleger allmählich an Gebühren aufgebrummt wird, ist kaum zu glauben. Dr Erhard Liemen: 10 Kostenfallen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lernen Sie hier die 5 gefährlichsten Kostenfallen bei der Geldanlage kennen, die Sie unbedingt vermeiden sollten. Denn<strong>: </strong>„Banken sind gefährlicher als stehende Armeen“, das sagte einst der US-amerikanische Staatsmann Thomas Jefferson. Recht hatte er. Denn was Ihnen als Sparer und Anleger allmählich an Gebühren aufgebrummt wird, ist kaum zu glauben.</p>
<p><strong>Dr Erhard Liemen: 10 Kostenfallen, die sich vermeiden lassen</strong></p>
<p><strong>Kostenfalle 1: Direkthandel – nicht immer faire Preise</strong></p>
<p>Wo kaufen Sie Ihre Aktien und Fonds? An einer Börse oder im Direkthandel? Gemeinerweise ist bei vielen Online-Depotbanken in der Ordermaske der Direkthandel voreingestellt. Er heißt manchmal auch Sekundenhandel oder „Lang &amp; Schwarz“ nach der Bank, die ihn durchführt. Das Problem dabei: Dieser Direkthandel hat keine unabhängige Handelsüberwachung. Niemand fährt also dazwischen, wenn Ihnen beim Aktienkauf unverschämt hohe Kurse geboten werden. Oder beim Verkauf zu niedrige Kurse. Ich empfehle den Lesern meines <a href="http://www.gevestor.de/index.php?id=506744&amp;w=LDB0766&amp;qaff={Affiliate}">Dr. Liemen Depot-Briefs</a> daher immer: Meiden Sie den Direkthandel. Börsen sind stets die bessere Alternative. Anderswo könnten Kostenfallen lauern.</p>
<p><strong>Kostenfalle 2: Fondsempfehlungen – alles andere als unabhängig </strong></p>
<div id="attachment_4086" class="wp-caption alignright" style="width: 150px"><a href="http://www.liemen.de/wp-content/uploads/2012/04/dr-liemen.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4086" title="Der Dr. Liemen-Brief schützt Sie vor Kostenfallen. " src="http://www.liemen.de/wp-content/uploads/2012/04/dr-liemen-140x140.jpg" alt="Der Dr. Liemen-Brief schützt Sie vor Kostenfallen. " width="140" height="140" /></a><p class="wp-caption-text">Der Dr. Liemen-Brief schützt Sie vor Kostenfallen.</p></div>
<p>Wer sich bei der Deutschen Bank in Sachen Geldanlage beraten lässt, hat nachher garantiert einen DWS-Fonds im Depot. Bei einer Sparkasse wird es ein Deka-Fonds sein. Bei einer Volksbank ein Fonds von Union Investment. Ob es sich dabei um gute oder ausgesprochen schlechte Fonds handelt, kümmert die Bankberater nicht. Hauptsache, sie haben ein Produkt aus dem eigenen Haus empfohlen. Und kassieren kräftig mit ab, wenn Sie den Fonds kaufen. Mein Tipp: Wenn schon Fonds, dann lassen Sie sich nicht auf eine Fondsgesellschaft festnageln. Sondern suchen Sie sich wirklich die Gewinner aus. Besser ist aus meiner Sicht aber oft ein Investment in mehrere solide, substanzstarke Aktien. So wie diejenigen, die ich meinen Lesern jede Woche neu im <a href="http://www.gevestor.de/index.php?id=506744&amp;w=LDB0766&amp;qaff={Affiliate}">Dr. Liemen Depot-Brief</a> vorstelle. Meine Leser bleiben garantiert vor Kostenfallen sicher &#8211; dank meiner Beratung.</p>
<p><strong>Kostenfalle 3: Gebühren für unausgeführte Orders</strong></p>
<p>Es ist eine gute Sache, die Aktien im eigenen Depot mit Stop-Loss-Marken abzusichern. Dazu müssen Sie eine Verkaufsorder aufgeben, die nur ausgeführt wird, wenn der Kurs der betreffenden Aktie auf oder unter den Stop-Loss-Kurs fällt. Aber Achtung: Nicht wenige Broker (Depotbanken) verlangen Geld für unausgeführte Orders. Zum Beispiel 2,50 Euro pro Monat. Das kann zur echten Kostenfalle werden. Beispiel: Sie haben 15 Werte im Depot. Deren Stop-Loss-Orders werden ein Jahr lang nicht ausgeführt. Dann zahlen Sie pro Wert 30 Euro pro Jahr. Und verlieren allein 450 Euro pro Jahr durch Stop-Loss-Orders. Mein Tipp an alle Leser des <a href="http://www.gevestor.de/index.php?id=506744&amp;w=LDB0766&amp;qaff={Affiliate}">Dr. Liemen Depot-Briefs</a>: Wählen Sie unbedingt einen Broker aus, der für laufende Stop-Loss-Orders keine Gebühren verlangt.</p>
<p><strong>Kostenfalle 4: Ordern ohne Limit  </strong></p>
<p>Kein Bankberater wird Ihnen jemals sagen, dass es bei selten gehandelten Neben- und Auslandswerten sinnvoll ist, ein Limit zu setzen. Also einen maximalen Kaufkurs oder minimalen Verkaufskurs schon bei der Orderaufgabe festzusetzen.</p>
<p>Wer das aber nicht tut, wird zum Spielball der Märkte und droht Opfer von Kostenfallen zu werden. Es kann sein, dass ausgerechnet seine Order für einen Kursausschlag nach oben (beim Aktienkauf) oder nach unten (beim Aktienverkauf) führt. Jemand anders reibt sich dann die Hände, weil er seine Aktien so günstig ver- beziehungsweise gekauft hat. Sie aber haben das Nachsehen. Daher mein dringender Rat an alle Leser des Dr. Liemen Depot-Briefs: Ordern Sie illiquide Werte stets mit Limit. Schließlich haben Sie kein Geld zu verschenken.</p>
<p><strong>Kostenfalle 5: Fondskauf bei der KAG –Aufschlag inklusive</strong></p>
<p>Ein Bankberater wird Ihnen nie verraten, welch enorme Kosten Sie beim Fondskauf sparen können. Ganz einfach dadurch, dass Sie Ihre Fondsanteile nicht bei der KAG (Kapitalanlagegesellschaft) kaufen, sondern an einer Börse. Dann nämlich umgehen Sie den Ausgabeaufschlag. Und der beträgt bei vielen Fonds bis zu 5,5 Prozent der Anlagesumme. Mein Tipp: Wenn schon Fonds, dann kaufen Sie sie über eine Börse. Und ich bin außerdem der Meinung: Das mit der Aktienauswahl kriegen Sie besser hin als viele Fondsmanager. Etwa, indem Sie meine Empfehlungen aus dem Dr. Liemen Depot-Brief zugrunde legen.</p>
<p>Wenn Sie sich regelmäßig vor Kostenfallen wapnnen wollen und bei der Geldanlage Wert auf unabhängige, kostenoptimierte und sehr gute Beratung legen, sind Sie beim <a href="http://www.gevestor.de/index.php?id=506744&amp;w=LDB0766&amp;qaff={Affiliate}">„Dr. Liemen Depot-Brief“ </a>bestens aufgehoben. Meine Aktien bringen nachhaltige, hohe Renditen. Bei Interesse klicken Sie <a href="http://www.gevestor.de/index.php?id=506744&amp;w=LDB0766&amp;qaff={Affiliate}">hier zum Gratis-Test</a>.</p>
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